Der ö.b.u.v. Sachverständige:
unabhängig·unparteiisch·weisungsfrei·gewissenhaft
Der ö.b.u.v. Sachverständige:
unabhängig·unparteiisch·weisungsfrei·gewissenhaft
Informationsblatt zum Sachgebiet Oberflächennahe Geothermie zum Download im PDF-Format:
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Sind die Stromkosten für ihre Wärmepumpe zu hoch?
Wird ihr Haus nicht warm?
Schaltet ihre Wärmepumpe ständig auf Störung?
(Niederdruckstörung, Hochdruckstörung, Druckabfall in der Soleleitung etc.)
Taktet die Wärmepumpe ihrer Ansicht nach zu häufig?
Sinkt die Quellentemperatur zu schnell ab?
Ist der Erdwärmesondenkreis nicht dicht? Druckabfall im System?
Gibt es Probleme mit der Brunnenpumpe oder den Brunnen?
Haben Sie Zweifel, ob die Effizienz ihre Wärmepumpe den Angaben bei der Auftragsvergabe entspricht?
Schaltet die elektrische Zusatzheizung ein und verursacht hohe Stromkosten?
Haben sie Vereisungen, Hebungen, Setzungen, Vernässungen
oder sonstige Veränderungen auf ihrem Grundstück oder an der Anlage festgestellt?
Bei Gebäuden mit einer erdgekoppelten Wärmepumpe zur Beheizung, Kühlung und Warmwasserbereitung ist häufig nicht
die Wärmepumpe oder die Wärmeverteilung im Haus der Auslöser für Fehlermeldungen, Mängelbeanstandungen und
Streitigkeiten, sondern eine nicht fachgerecht geplante oder hergestellte Wärmequelle (Erdwärmesonden, Brunnen, Erdwärmekollektor etc).
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Geothermie kann die Ursachen hierfür herausfinden,
ihnen diese in verständlicher Sprache erläutern und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
unabhängig·unparteiisch·weisungsfrei·gewissenhaft
Passt die Auslegung (Dimensionierung) der Wärmequelle zur Wärmepumpe
und dem Wärmebedarf der Nutzer?
Wurden bei der Erschließung der Wärmequelle, beim Bohren, Baggern
und Rohre verlegen alle Normen und Richtlinien sowie die Auflagen der wasserrechtlichen Genehmigung beachtet?
Wurde für die Errichtung der Erdwärmesonden oder der Brunnen
ein geeignetes Bohrverfahren und geeignete Materialen verwendet?
Fanden die geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten des
Standorts sowie eine geotechnische Risikobewertung Eingang in die Planung?
Wurden insbesondere bei Brunnen-Anlagen ausreichend Voruntersuchungen
wie z.B. Pumpversuche und Grundwasseranalytik durchgeführt?
Passt die Wärmepumpe zum Wärmebedarf des Gebäudes und der
geplanten Nutzung?
Wurden für die Auswahl der Wärmepumpe alle erforderlichen
Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt?
Wurden die Förderbedingungen eingehalten?
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Geothermie kann ihnen all diese Fragen beantworten.
unabhängig·unparteiisch·weisungsfrei·gewissenhaft
Die Nutzung von Geothermie (Erdwärme) ist eine klima- und umweltfreundliche, CO2-neutrale, vielseitige, und hoch effiziente Möglichkeit
zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden, zur Warmwasserbereitung und zur Energiespeicherung.
Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten diese zu erschließen und für uns nutzbar zu machen. Über einen Wärmetauscher wird die
Erdwärme dem Untergrund entnommen, einer Wärmepumpe zugeführt und von dieser auf das Niveau gehoben, welches für die Beheizung
des Gebäudes oder die Warmwasserbereitung benötigt wird.
Als Wärmetauscher kommen je nach Standortgegebenheiten und Projektanforderungen unterschiedliche Systeme zum Einsatz:
Alle vorgenannten Systeme können sowohl in ihrer baulichen Ausführung als auch in ihrer marketingtechnisch motivierten Benennung
mannigfaltige Variationen aufweisen. Gemein ist ihnen jedoch immer, dass sie die Erdwärme am Standort erschließen und nutzbar machen.
Auch eine direkte Nutzung der Erdwärme ohne Einsatz einer Wärmepumpe oder Kältemaschine ist möglich.
Die direkte Kühlung (free cooling) von Gebäuden ist weit verbreitet und macht die Nutzung von Erdwärme besonders effizient, da mit
einem System ohne zusätzliche Installationen geheizt und gekühlt werden kann.
Seit einigen Jahren erfahren kalte Nahwärmenetze (Anergienetze) mit Erdwärme und zentralen oder dezentralen Wärmepumpen insbesondere
bei Neubausiedlungen einen starken Zuwachs.
Bei den mannigfaltigen Möglichkeiten zur Erschließung und Nutzung von Geothermie bleibt es nicht aus, dass Fehler bei der
Dimensionierung der Anlagen und bei der Bauausführung derselben gemacht werden. Häufige Ursache für das Auftreten von Mängeln ist wie
bei vielen anderen Gewerken auch, die Schnittstellenproblematik zwischen verschiedenen Fachplanern und den ausführenden Handwerkern.
Die mögliche Fehlerkette zu untersuchen und Ursachen für vermeintliche Mängel aufzudecken ist Aufgabe des
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geothermie.
unabhängig·unparteiisch·weisungsfrei·gewissenhaft
Herr Claus H. Heske promovierte 2004 zum Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) am Lehrstuhl für Angewandte Geologie (AGK), an der Fakultät für
Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften der Technischen Universität Karlsruhe (seit 2009 Karlsruher Institut für Technologie -
KIT).
Der Promotion vorausgegangen war ein Studienabschluss als Diplom-Geologe an der TU-Karlsruhe mit den Schwerpunkten Hydrogeologie, Ingenieurgeologie,
Geophysik, Regionale und Historische Geologie und
eine Berufsausbildung bei IBM Deutschland GmbH zum Nachrichtengerätemechaniker und Informationselektroniker.
Nach der Promotion war Herr Dr. Heske bei
CDM Smith Consult GmbH
für den Auf- und Ausbau des Bereichs Geothermie verantwortlich und
von 2015 bis 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Internationalen Geothermiezentrum
(GZB)
und der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie
(IEG).
Seit 2013 ist Herr Dr. Heske als ö.b.u.v. Sachverständiger für Oberflächennahe Geothermie bundesweit tätig.
Umfassende Informationen zur Geothermie erhalten sie unter den nachfolgenden Links zu externen Seiten.
Die nachfolgenden Links leiten sie weiter zu Filmen über Geothermie auf YouTube.
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Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) von Sachverständigen wird in § 36 Gewerbeordnung
(GewO) geregelt.
Danach werden Sachverständige öffentlich bestellt, wenn sie besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet
nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen. Sie werden darauf vereidigt, dass sie
ihre Gutachten und sonstigen Leistungen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich erbringen.
Der Sachverständigenbeweis ist eines der häufigsten Beweismittel im Gerichtsverfahren. Richter müssen
regelmäßig über streitige Sachverhalte entscheiden, für deren Beurteilung sie auf fremde Expertise angewiesen sind.
Mit Ihrer Arbeit leisten Sachverständige daher einen sehr wichtigen Beitrag zur Herbeiführung einer gerechten,
dem Rechtsfrieden dienlichen Entscheidung.
Auf YouTube finden Sie unter IHK einfach erklärt: "Sachverständige" ein anschauliches Erklärvideo hierzu.
Der ö.b.u.v. Sachverständige erhält von der bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. In den beiden Dokumenten und im Stempel ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Außerdem hat der Sachverständige im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen (z. B. im Briefkopf) und seine Gutachten mit dem entsprechenden Rundstempel zu versehen.
Weiterführende Informationen zum Sachverständigenwesen erhalten Sie unter: